Der Energieausweis im Überblick
Beispiel - Bedarfsbasierter Energieausweis für Wohngebäude
Seite 1
Die erste Seite des Energieausweises, das Deckblatt, umfasst folgende Daten:
Allgemeine Daten zu Ihrem Gebäude
Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Angaben zum Aussteller
Sie wird vom Aussteller unterschrieben und gestempelt.
Seite 2
Die zweite Seite des Energieausweises, der berechnete Energiebedarf des Gebäudes, umfasst folgende Daten:
Skala - Endenergiebedarf / Primärenergiebedarf des Gebäudes
Explizite Ausweisung des Endenergiebedarfes des Gebäudes
Angaben zum EEWärmeG
Angaben zu den getroffenen Ersatzmaßnahmen zum EEWärmeG
Vergleichswerte zum ermittelten Endenergiebedarf
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Sie wird nur beim bedarfsbasierten Energieausweis ausgefüllt.
Seite 3
Die dritte Seite des Energieausweises, der erfasste Energieverbrauch des Gebäudes, umfasst folgende Angaben:
Ausweisung des Energieverbrauchskennwertes Ihres Gebäudes
Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser
Vergleichswerte Endenergiebedarf
Erläuterungen zum Verfahren
Sie wird nur beim verbrauchsbasierten Energieausweis ausgefüllt.
Seite 4
Die vierte Seite des Energieausweises, die Modernisierungsempfehlungen, umfasst folgenden Inhalt:
Empfehlungen zur kostengünstigen energetischenModerniesierung Ihres Gebäudes
Ergänzende Erläuterungen zu den Angaben im Energieausweis
Seite 5
Auf der fünften Seite, den Erläuterungen, werden alle verwendeten Angaben und Begriffe des Energieausweis erklärt.
Im Detail werden folgende Begriffe erläutert:
Energiebedarf
Primärenergiebedarf
Endenergiebedarf
Energetischen Qualität der Gebäudehülle
Energieverbrauchskennwert
Information zu gemischt genutzte Gebäude
Die Aushangseite zum Energieausweis
Zum Energieausweis kann eine Aushangseite ausgestellt werden. Sie ist für Besitzer von Wohngebäuden freiwillig. Für Eigentümer von Nichtwohngebäuden ist sie, nach Paragraph 16 Absatz 4 der Energieeinsparverordnung, EnEV, für Gebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstigen Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, auszustellen und an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Alternativ kann an dieser Stelle aber auch der vollständige Energieausweis, anstatt der Aushangseite, ausgehängt werden. Die Aushangseite umfasst im Einzelnen folgende Angaben, Energieverbrauchskennwert oder Energiebedarfskennwert des Gebäudes, Allgemeine Angaben Ihres Gebäudes. Vergleichswerte Endenergiebedarf und Angaben zum Aussteller. Sie wird vom Aussteller ebenfalls unterschrieben und gestempelt.
Bei uns können Sie den Energieausweis für Ihr Gebäude bestellen.
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